Markova Kristina
- Status
- Inhaftiert
- Geschlecht
- Weiblich
- Haftstatus
- Inhaftiert
Festnahme: Am 23. Juli 2024 wurde Kristina Markova von FSB-Mitarbeitern auf dem Weg zur Arbeit in Jalta festgenommen.
Urteil: Im Mai 2026 verurteilte das Besatzungsgericht „Oberster Gerichtshof der Krim“ Kristina Markova zu 15 Jahren Haft in einer Strafkolonie des allgemeinen Regimes wegen konstruiertem Vorwurf des „Hochverrats“ (Art. 275 StGB RF). Menschenrechtsorganisationen betonen, dass der Fall politisch motiviert ist und die Frau über acht Monate ohne offiziellen Status, Kontakt zur Familie und Zugang zu einem unabhängigen Anwalt illegal festgehalten wurde.
Biografie
Festnahme: Am 23. Juli 2024 wurde Kristina Markova von FSB-Mitarbeitern auf dem Weg zur Arbeit in Jalta festgenommen.
Urteil: Im Mai 2026 verurteilte das Besatzungsgericht „Oberster Gerichtshof der Krim“ Kristina Markova zu 15 Jahren Haft in einer Strafkolonie des allgemeinen Regimes wegen konstruiertem Vorwurf des „Hochverrats“ (Art. 275 StGB RF). Menschenrechtsorganisationen betonen, dass der Fall politisch motiviert ist und die Frau über acht Monate ohne offiziellen Status, Kontakt zur Familie und Zugang zu einem unabhängigen Anwalt illegal festgehalten wurde.
Kristina Vadimivna Markova wurde am 6. März 1990 in der Region Odessa geboren. Vor ihrer Festnahme lebte sie in Jalta. In öffentlichen Quellen gibt es keine Informationen über ihren Beruf oder ihre gesellschaftliche Tätigkeit. Es ist nur bekannt, dass sie eine Zivilistin im besetzten Krim war und nicht an militärischen Formationen teilnahm.
Am 23. Juli 2024 wurde Kristina Markova von FSB-Mitarbeitern auf dem Weg zur Arbeit in Jalta festgenommen. Danach verschwand sie faktisch. Familie und Bekannte wussten über Monate hinweg nicht, wo sie sich befindet und ob sie überhaupt lebt. Die russischen Sicherheitsbehörden informierten nicht über die Festnahme, erhoben keine offiziellen Anklagen und ließen keinen Anwalt zu ihr. Menschenrechtsorganisationen qualifizierten diese Handlungen als gewaltsames Verschwindenlassen.
Später stellte sich heraus, dass Kristina die ganze Zeit im Untersuchungsgefängnis Nr. 2 in Simferopol festgehalten wurde, das von Menschenrechtsorganisationen als Ort unter faktischer Kontrolle des FSB bezeichnet wird und zur Inhaftierung politischer Gefangener ohne prozessualen Status genutzt wird. Fast acht Monate war die Frau im Incommunicado-Modus – ohne Möglichkeit, mit der Familie Kontakt aufzunehmen, unabhängigen rechtlichen Beistand zu erhalten oder ihre Inhaftierung anzufechten.
Erst Anfang April 2025 zwangen FSB-Mitarbeiter Kristina, Dokumente zu unterschreiben, in denen angegeben war, dass sie angeblich erst kürzlich festgenommen wurde. Danach wurde ihr offiziell der Vorwurf des „Hochverrats“ gemacht, wobei behauptet wurde, sie habe mit dem Sicherheitsdienst der Ukraine zusammengearbeitet.
Im Frühjahr 2026 wurde der Fall vom Besatzungsgericht in einer geschlossenen Sitzung verhandelt. Informationen über den Verlauf des Prozesses wurden kaum veröffentlicht. Im Mai wurde bekannt, dass Kristina Markova zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde. Gleichzeitig wurde ihr Mitangeklagter zu 17 Jahren Haft verurteilt. Menschenrechtsorganisationen weisen darauf hin, dass der Fall mit zahlreichen Verstößen gegen das Recht auf ein faires Verfahren behandelt wurde und die strafrechtliche Verfolgung Teil einer systematischen Praxis der Repression gegen ukrainische Zivilisten im besetzten Krim ist.
Nach der Urteilsverkündung wurde Kristina in das Untersuchungsgefängnis Nr. 1 in Simferopol verlegt, wo sie auf die Entscheidung über ihre Berufung wartet. Ihr Name wurde in die Listen ukrainischer politischer Gefangener aufgenommen, die illegal von der Russischen Föderation festgehalten werden. Der Fall wird von ukrainischen und internationalen Menschenrechtsorganisationen dokumentiert, die auf die Notwendigkeit ihrer Freilassung und die Verantwortlichkeit der Täter des gewaltsamen Verschwindens hinweisen.
Stand 19. Juli 2026 befindet sich Kristina Markova weiterhin in Haft. In überprüften offenen Quellen gibt es keine Informationen über eine Aufhebung des Urteils oder ihre Freilassung. Ihr Fall ist eines der eindrucksvollsten Beispiele für die Anwendung der Praxis des langanhaltenden Incommunicado und der politisch motivierten Verfolgung von Zivilisten in der besetzten Krim.
Verwendete Informationen aus offenen Quellen: Suspilne Krim, Krimtatarisches Ressourcen-Zentrum, Menschenrechtsinitiative „Tribunal. Krim-Episode“, Charkiwer Menschenrechtsgruppe.
Aktualisierungsdatum: 19.07.2026.