Jeniukow Andrij
- Status
- Inhaftiert
- Geschlecht
- Männlich
- Haftstatus
- Inhaftiert
Festnahme: Ende August 2022 wurde Andrij von FSB-Mitarbeitern festgenommen und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Die Anklagepunkte umfassen Artikel 280, Abs. 2 des StGB der Russischen Föderation („Öffentliche Aufrufe zur Durchführung extremistischer Aktivitäten unter Nutzung von Kommunikations- oder Informationsnetzen, einschließlich des Internets“), Artikel 30 Abs. 1 StGB RF („Vorbereitung und Versuch eines Verbrechens“), Artikel 205 Abs. 1 StGB RF („Förderung terroristischer Aktivitäten“) und Artikel 205.2 Abs. 2 StGB RF („Öffentliche Aufrufe zur Durchführung terroristischer Aktivitäten, öffentliche Rechtfertigung des Terrorismus oder Propaganda des Terrorismus unter Nutzung von Massenmedien oder elektronischen oder Informations- und Telekommunikationsnetzen, einschließlich des Internets“).
Urteil: Im Oktober 2024 wurde Andrij Jeniukow vom Südlichen Militärgericht in Rostow am Don für schuldig befunden und zu 10 Jahren Haft verurteilt. Laut Urteil muss er die ersten 3 Jahre im Gefängnis und den Rest der Strafe in einer Strafkolonie mit strengem Regime verbüßen. Außerdem wurde ihm eine Freiheitsbeschränkung nach der Entlassung auferlegt. Das Menschenrechtsprojekt „Unterstützung für politische Gefangene. Memorial“ erkannte Andrij Jeniukow als politischen Gefangenen an und betonte, dass der Fall hauptsächlich auf zweifelhaften Beweisen und unter Druck erlangten Zeugenaussagen beruht.

Biografie
Festnahme: Ende August 2022 wurde Andrij von FSB-Mitarbeitern festgenommen und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Die Anklagepunkte umfassen Artikel 280, Abs. 2 des StGB der Russischen Föderation („Öffentliche Aufrufe zur Durchführung extremistischer Aktivitäten unter Nutzung von Kommunikations- oder Informationsnetzen, einschließlich des Internets“), Artikel 30 Abs. 1 StGB RF („Vorbereitung und Versuch eines Verbrechens“), Artikel 205 Abs. 1 StGB RF („Förderung terroristischer Aktivitäten“) und Artikel 205.2 Abs. 2 StGB RF („Öffentliche Aufrufe zur Durchführung terroristischer Aktivitäten, öffentliche Rechtfertigung des Terrorismus oder Propaganda des Terrorismus unter Nutzung von Massenmedien oder elektronischen oder Informations- und Telekommunikationsnetzen, einschließlich des Internets“).
Urteil: Im Oktober 2024 wurde Andrij Jeniukow vom Südlichen Militärgericht in Rostow am Don für schuldig befunden und zu 10 Jahren Haft verurteilt. Laut Urteil muss er die ersten 3 Jahre im Gefängnis und den Rest der Strafe in einer Strafkolonie mit strengem Regime verbüßen. Außerdem wurde ihm eine Freiheitsbeschränkung nach der Entlassung auferlegt. Das Menschenrechtsprojekt „Unterstützung für politische Gefangene. Memorial“ erkannte Andrij Jeniukow als politischen Gefangenen an und betonte, dass der Fall hauptsächlich auf zweifelhaften Beweisen und unter Druck erlangten Zeugenaussagen beruht.
Andrij Jeniukow (Abdulla Jeniukow) wurde am 4. Dezember 2002 geboren. Er studierte an der Medrese in Sewastopol und nahm den Islam mit dem Namen Abdulla an. In sozialen Netzwerken kritisierte er aktiv das Putin-Regime. Andrij Jeniukow organisierte eine radikale informelle pro-ukrainische Bewegung mit extremistischem Charakter.
Zum Zeitpunkt der Festnahme war Andrij Jeniukow 21 Jahre alt. Nach der Annahme des Islam nahm er den Namen Abdulla an. Vor seiner Verhaftung lebte er in Sewastopol, unterstützte offen die Ukraine und sprach sich gegen die russische Besetzung der Krim aus. Seine öffentliche Haltung könnte laut Menschenrechtsaktivisten einer der Gründe für die Verfolgung gewesen sein.
Nach der Festnahme wurde Andrij zunächst in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 2 in Simferopol in Einzelhaft gehalten und später nach Rostow am Don überführt. Verwandte und Bekannte berichteten, dass FSB-Mitarbeiter während der Ermittlungen Elektroschocks einsetzten, um ein Geständnis zu erzwingen. Diese Aussagen wurden von ukrainischen Menschenrechtsorganisationen aufgegriffen.
Nach der Überführung in die Russische Föderation wurde Andrij Jeniukow dem System des Föderalen Strafvollzugsdienstes übergeben.
Menschenrechtsorganisationen berichten auch, dass Andrij nach seiner Festnahme von Elektroschocks und psychischem Druck durch FSB-Mitarbeiter sprach. Seinen Aussagen zufolge wurde versucht, auf diese Weise ein Geständnis zu erzwingen. Eine unabhängige Untersuchung dieser Vorwürfe wurde von russischer Seite nicht durchgeführt. Ukrainische und internationale Menschenrechtsorganisationen betonen, dass die Verwendung von unter Zwang erlangten Beweisen eine grobe Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren darstellt.
Stand 10. Juli 2026 verbüßt Andrij Jeniukow (Abdulla) weiterhin unrechtmäßig seine Strafe in der Russischen Föderation.
Verwendete Informationen aus offenen Quellen: ZMINA, Vertretung des Präsidenten der Ukraine in der Autonomen Republik Krim, KrimSOS.
Foto: ZMINA.
Aktualisierungsdatum: 10.07.2026.