Malachowa Nina
- Status
- Eingeschränkt
- Geschlecht
- Weiblich
- Haftstatus
- Eingeschränkt
Festnahme: Am 15. Februar 2021 wurde Nina (Latifa) Malachowa von FSB-Mitarbeitern der Russischen Föderation wegen des Verdachts der „Förderung terroristischer Aktivitäten“ festgenommen. Nach einer Durchsuchung wurde sie in Gewahrsam genommen und in ein Untersuchungsgefängnis gebracht. Die russische Ermittlung behauptete, dass sie in den Jahren 2015–2018 angeblich Spenden gesammelt habe, die später von Personen genutzt wurden, die mit der Organisation „Islamischer Staat“ in Verbindung stehen. Die Verteidigung und Menschenrechtler betonten, dass die gesammelten Gelder für die Unterstützung von Familien in schwierigen Lebenssituationen bestimmt waren und keine Beweise für eine absichtliche Finanzierung terroristischer Aktivitäten vorgelegt wurden.
Urteil: Am 7. Juli 2021 erklärte das Südliche Militärbezirksgericht in Rostow am Don Nina (Latifa) Malachowa für schuldig gemäß Art. 205.1 Abs. 1.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation („Förderung terroristischer Aktivitäten“) und verhängte eine Strafe von 4 Jahren und 6 Monaten...

Biografie
Festnahme: Am 15. Februar 2021 wurde Nina (Latifa) Malachowa von FSB-Mitarbeitern der Russischen Föderation wegen des Verdachts der „Förderung terroristischer Aktivitäten“ festgenommen. Nach einer Durchsuchung wurde sie in Gewahrsam genommen und in ein Untersuchungsgefängnis gebracht. Die russische Ermittlung behauptete, dass sie in den Jahren 2015–2018 angeblich Spenden gesammelt habe, die später von Personen genutzt wurden, die mit der Organisation „Islamischer Staat“ in Verbindung stehen. Die Verteidigung und Menschenrechtler betonten, dass die gesammelten Gelder für die Unterstützung von Familien in schwierigen Lebenssituationen bestimmt waren und keine Beweise für eine absichtliche Finanzierung terroristischer Aktivitäten vorgelegt wurden.
Urteil: Am 7. Juli 2021 erklärte das Südliche Militärbezirksgericht in Rostow am Don Nina (Latifa) Malachowa für schuldig gemäß Art. 205.1 Abs. 1.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation („Förderung terroristischer Aktivitäten“) und verhängte eine Strafe von 4 Jahren und 6 Monaten Freiheitsentzug in einer Strafkolonie des allgemeinen Regimes. Nach der Berufungsverhandlung blieb das Urteil unverändert. Am 13. Oktober 2025 wurde Latifa Malachowa nach vollständigem Verbüßen der Strafe aus der Kolonie entlassen und kehrte in das besetzte Krim zurück. Nach der Entlassung unterliegt sie ein Jahr lang administrativen Einschränkungen.
Nina Malachowa, auch bekannt als Latifa Malachowa, ist ukrainische Staatsbürgerin und lebt in Simferopol. Nach der Annahme des Islam verwendet sie den Namen Latifa. Sie hat eine Tochter. In öffentlichen Quellen fehlen verlässliche Informationen über ihr Geburtsdatum, ihre Ausbildung und berufliche Tätigkeit.
Am 15. Februar 2021 wurde die Krim-Muslimin Latifa (Nina) Malachowa in Kasan zusammen mit ihrem Ehemann Ruzil Japparow festgenommen. Das Paar wurde zusammen mit der neugeborenen Tochter Melissa von FSB-Mitarbeitern mit dem Flugzeug auf die Krim gebracht. Laut Ermittlung sammelte sie über soziale Netzwerke Spenden und leitete diese an Personen weiter, die nach Ansicht der russischen Strafverfolgungsbehörden mit einer verbotenen Organisation in Verbindung standen. Menschenrechtler wiesen darauf hin, dass die Akten keine Beweise für ihre Absicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten enthielten und der Fall Zweifel an der Einhaltung der Standards eines fairen Gerichtsverfahrens aufwarf.
Am 7. Juli 2021 verurteilte das Gericht in Rostow am Don Latifa Malachowa zu vier Jahren und sechs Monaten in einer Strafkolonie des allgemeinen Regimes. Sie verbüßte ihre Strafe in der Strafkolonie Nr. 3 im Gebiet Krasnodar. Während der gesamten Haftzeit berichteten krimtatarische Menschenrechtler und Aktivisten regelmäßig über ihre Situation und hielten Kontakt zur Familie.
Am 13. Oktober 2025 wurde Latifa Malachowa nach vollständigem Verbüßen der Strafe entlassen. Nach ihrer Rückkehr nach Simferopol lebt sie mit ihrer Tochter zusammen. Gleichzeitig unterliegt sie ein Jahr lang nach ihrer Entlassung den durch das russische Gesetz festgelegten administrativen Einschränkungen, einschließlich der Bewegungsfreiheit und der Pflicht, sich regelmäßig bei den Kontrollbehörden zu melden.
Verwendete Informationen aus öffentlichen Quellen: Krim-Solidarität, Südliches Militärbezirksgericht der Russischen Föderation (über öffentliche Mitteilungen), Suspilne Krim, Krimtatarisches Ressourcen-Zentrum, ZMINA, Krim.Realii.
Foto: ZMINA.
Aktualisierungsdatum: 26.07.2026.