Barmakin Dmytro

Persönliche Akte

Barmakin Dmytro

Status
Freigelassen
Geschlecht
Männlich
Haftstatus
Freigelassen

Festnahme: Dmytro Barmakin, ein gebürtiger Krim-Bewohner, reiste mit seiner Frau Olena nach Russland, die ihre kranke Mutter pflegen wollte. Im Juli 2018 wurde im Haus der Schwiegermutter in Wladiwostok eine Durchsuchung durchgeführt, nach der Barmakin wegen des Vorwurfs der „Organisation einer extremistischen Organisation“ (Art. 282.2 StGB RF) verhaftet wurde. Er verbrachte 447 Tage in Untersuchungshaft – über 14 Monate. Nach seiner Entlassung unterlag er zwei Jahre lang Einschränkungen: Er durfte seinen Wohnsitz nicht wechseln und keinen Kontakt zu bestimmten Personen aufnehmen. Kurz nach der Festnahme wurde auch gegen seine Frau Olena ein Strafverfahren eingeleitet.

Urteil: Der Fall Barmakin durchlief drei Instanzen. Im November 2021 sprach ihn das Perworetschenski Bezirksgericht Wladiwostok frei – das erste derartige Freispruch für einen „Zeugen Jehovas“ wegen „Extremismus“ in Russland. Das Gericht stellte fest: „Die Durchführung religiöser Riten in Wohn- oder Geschäftsräumen verstößt nicht gegen das Gesetz, sondern ist die Ausübung der Rechte der Gläubigen auf Gewissens- und Religionsfreiheit.“ Im April 2022 hob das Regionale Gericht das Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung. Im April 2023 wurde der Fall erneut in einer geschlossenen Sitzung verhandelt. Am 28. April 2023 wurde Barmakin zu 8 Jahren in einer Strafkolonie des allgemeinen Regimes und 1 Jahr Freiheitsbeschränkung nach Verbüßung der Hauptstrafe verurteilt. Der Staatsanwalt hatte 9 Jahre gefordert – das fünfte und bis dahin härteste Urteil gegen einen „Zeugen Jehovas“ in Russland. Nach der Urteilsverkündung wurde Barmakin direkt im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen.

Бармакін Дмитро

Biografie

Festnahme: Dmytro Barmakin, ein gebürtiger Krim-Bewohner, reiste mit seiner Frau Olena nach Russland, die ihre kranke Mutter pflegen wollte. Im Juli 2018 wurde im Haus der Schwiegermutter in Wladiwostok eine Durchsuchung durchgeführt, nach der Barmakin wegen des Vorwurfs der „Organisation einer extremistischen Organisation“ (Art. 282.2 StGB RF) verhaftet wurde. Er verbrachte 447 Tage in Untersuchungshaft – über 14 Monate. Nach seiner Entlassung unterlag er zwei Jahre lang Einschränkungen: Er durfte seinen Wohnsitz nicht wechseln und keinen Kontakt zu bestimmten Personen aufnehmen. Kurz nach der Festnahme wurde auch gegen seine Frau Olena ein Strafverfahren eingeleitet.

Urteil: Der Fall Barmakin durchlief drei Instanzen. Im November 2021 sprach ihn das Perworetschenski Bezirksgericht Wladiwostok frei – das erste derartige Freispruch für einen „Zeugen Jehovas“ wegen „Extremismus“ in Russland. Das Gericht stellte fest: „Die Durchführung religiöser Riten in Wohn- oder Geschäftsräumen verstößt nicht gegen das Gesetz, sondern ist die Ausübung der Rechte der Gläubigen auf Gewissens- und Religionsfreiheit.“ Im April 2022 hob das Regionale Gericht das Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung. Im April 2023 wurde der Fall erneut in einer geschlossenen Sitzung verhandelt. Am 28. April 2023 wurde Barmakin zu 8 Jahren in einer Strafkolonie des allgemeinen Regimes und 1 Jahr Freiheitsbeschränkung nach Verbüßung der Hauptstrafe verurteilt. Der Staatsanwalt hatte 9 Jahre gefordert – das fünfte und bis dahin härteste Urteil gegen einen „Zeugen Jehovas“ in Russland. Nach der Urteilsverkündung wurde Barmakin direkt im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen.

Dmytro Barmakin bekannte sich weder beim ersten noch beim zweiten Verfahren schuldig. Trotz der harten Haftbedingungen bewahrte er seinen Optimismus. In Briefen an seine Familie und Glaubensbrüder schrieb er: „Die lange Haftstrafe hat mir die Freude nicht genommen.“ In seiner üblichen Tätigkeit leitete Barmakin religiöse Versammlungen mit Gläubigen – dies war der Grund für die Anklage.

Dmytro Barmakin ist ein gebürtiger Krim-Bewohner und Anhänger der „Zeugen Jehovas“. Der Fall Barmakin erregte aus mehreren Gründen Aufsehen. Erstens: Das Freispruchsurteil von 2021 – das erste dieser Art in Russland gegen einen „Zeugen Jehovas“ wegen „Extremismus“ – sorgte in Menschenrechtskreisen für erhebliches Aufsehen. Zweitens: Die Aufhebung des Urteils im Jahr 2022 und die Verhängung eines neuen, der härtesten Urteile, zeigt die zunehmende Repression gegen Gläubige nach Beginn des großangelegten Krieges. Drittens: Die parallele Verfolgung seiner Frau Olena zeigt die systematische Praxis des Drucks auf ganze Familien.

Verwendete Informationen aus offenen Quellen: Krimtatarisches Ressourcen-Zentrum, Radio Svoboda (Krim.Realii), ZMINA, jw.org.

Foto: ZMINA.

Aktualisierungsdatum: 03.07.2026.